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Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis, Deutschland
Saarlouis, Saarland 66740
06831 4490

Unfreundlich genau so wie die Parkmglichkeiten absolute Frechheit

Im Jahr 2012 kam das Finanzamt mit einer Forderung die nicht berechtigt war, denn einige Unterlagen wurden bei der Steuererklrung nicht beachtet. Der zustndige Sachbearbeiter am Telefon wurde ziemlich frech und war im Umgang mit mir absolut inkompetent. Der Fehler lag natrlich auf Seiten des Finanzamt, allerdings wurde sich dafr nie entschuldigt. Jetzt, 5 Jahre spter, kam dann nochmal bzgl der gleichen Angelegenheit wieder eine Forderung inkl. Strafzinsen und eine telefonische Klrung war nicht mglich - Ich musste einen schriftlichen Widerspruch einreichen. Den rger und die Unannehmlichkeiten hatte ICH natrlich und wieder war es ein Fehler von Seiten des Finanzamtes Saarlouis. Fehler knnen passieren und sind menschlich, doch in diesem Fall ist es schon peinlich. Wenn das Finanzamt bei 1 Millionen Brger so eine unberechtigte Forderung stellt i.H.v. "nur" ca 100 Eur und davon nur 100.000 Steuerzahler reklamieren und 900.000 Steuerzahler die unberechtigte Forderung bezahlen, dann htte das Finanzamt einen Gewinn erwirtschaftet von 90.000.000 Millionen Euros. Vielleicht sollten die Mitarbeiter mal richtig geschult werden und den Umgang mit Menschen einmal richtig erlernen. Auerdem sollten sie mal bei den oberen 10.000 genauer hinsehen und nicht die kleinen Steuerzahler noch bers Ohr hauen wollen. Ohne Worte.

Belege und Erluterungen zur ESt 2017 werden mit dem Hinweis, dass man sie nicht mehr einreichen muss, zurckgesandt. Einige Wochen spter kommt der Steuerbescheid, in welchem KEINE Werbungskosten bercksichtigt sind. Begrndung: Die Werbungskosten sind nicht belegt!!!Einspruch eingelegt und Belege nochmals hingeschickt. Nun kommen zu den einzelnen Werbungskosten in den verschiedenen Einkunftsarten einzelne (!) Briefe mit unglaublichen Rechtsauffassungen.Man bekommt den Eindruck, die Sachbearbeiter kennen das Gesetz nicht.Zum Haare raufen und eine ungemeine Verschwendung von Steuergeldern.

Erst erhalte ich eine Rckberweisung, dann erhalte ich eine Mahnung, weil ich angeblich genau den Betrag der Rckberweisung nicht bezahlt htte...

Frechen Brief mit unberechtigter Forderung bekommen, weil scheinbar es dort mit der Ordnung nicht so zu recht luft.Telefonischer Kontakt halbe Stunde vor Ladenschluss nicht mglich, man wird dabei weggedrckt, weil wahrscheinlich die Stechkarte schon bereit liegt und der Koffer gepackt ist.

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Finanzamt Saarlouis — Lokale Regierungsstelle in Saarlouis

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Finanzamt Saarlouis

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Öffnungszeiten

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    07:30–15:30 Uhr
  • Dienstag
    07:30–15:30 Uhr
  • Mittwoch
    07:30–18:00 Uhr
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Basierend auf 5 Rezensionen

Kontakte

Bundesland:
Saarland
Adresse:
Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis, Deutschland.
Stadt:
Saarlouis
Telefon:
Postleitzahl:
66740

Über die Finanzamt Saarlouis

Finanzamt Saarlouis ist eine deutsche Lokale Regierungsstelle mit Sitz in Saarlouis, Saarland. Finanzamt Saarlouis befindet sich in der Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis, Deutschland.


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ALLE Bewertungen über Finanzamt Saarlouis

  • Steve Oliveras
    Hinzugefügt am 20.02.2018
    Unfreundlich genau so wie die Parkmglichkeiten absolute Frechheit
  • Ingo S.
    Hinzugefügt am 30.11.2017
    Im Jahr 2012 kam das Finanzamt mit einer Forderung die nicht berechtigt war, denn einige Unterlagen wurden bei der Steuererklrung nicht beachtet. Der zustndige Sachbearbeiter am Telefon wurde ziemlich frech und war im Umgang mit mir absolut inkompetent. Der Fehler lag natrlich auf Seiten des Finanzamt, allerdings wurde sich dafr nie entschuldigt. Jetzt, 5 Jahre spter, kam dann nochmal bzgl der gleichen Angelegenheit wieder eine Forderung inkl. Strafzinsen und eine telefonische Klrung war nicht mglich - Ich musste einen schriftlichen Widerspruch einreichen. Den rger und die Unannehmlichkeiten hatte ICH natrlich und wieder war es ein Fehler von Seiten des Finanzamtes Saarlouis. Fehler knnen passieren und sind menschlich, doch in diesem Fall ist es schon peinlich. Wenn das Finanzamt bei 1 Millionen Brger so eine unberechtigte Forderung stellt i.H.v. "nur" ca 100 Eur und davon nur 100.000 Steuerzahler reklamieren und 900.000 Steuerzahler die unberechtigte Forderung bezahlen, dann htte das Finanzamt einen Gewinn erwirtschaftet von 90.000.000 Millionen Euros. Vielleicht sollten die Mitarbeiter mal richtig geschult werden und den Umgang mit Menschen einmal richtig erlernen. Auerdem sollten sie mal bei den oberen 10.000 genauer hinsehen und nicht die kleinen Steuerzahler noch bers Ohr hauen wollen. Ohne Worte.
  • Lara Weinbach
    Hinzugefügt am 26.10.2018
    Belege und Erluterungen zur ESt 2017 werden mit dem Hinweis, dass man sie nicht mehr einreichen muss, zurckgesandt. Einige Wochen spter kommt der Steuerbescheid, in welchem KEINE Werbungskosten bercksichtigt sind. Begrndung: Die Werbungskosten sind nicht belegt!!!Einspruch eingelegt und Belege nochmals hingeschickt. Nun kommen zu den einzelnen Werbungskosten in den verschiedenen Einkunftsarten einzelne (!) Briefe mit unglaublichen Rechtsauffassungen.Man bekommt den Eindruck, die Sachbearbeiter kennen das Gesetz nicht.Zum Haare raufen und eine ungemeine Verschwendung von Steuergeldern.
  • C. Borscheid
    Hinzugefügt am 18.10.2018
    Erst erhalte ich eine Rckberweisung, dann erhalte ich eine Mahnung, weil ich angeblich genau den Betrag der Rckberweisung nicht bezahlt htte...
  • Thomas B.
    Hinzugefügt am 10.10.2018
    Frechen Brief mit unberechtigter Forderung bekommen, weil scheinbar es dort mit der Ordnung nicht so zu recht luft.Telefonischer Kontakt halbe Stunde vor Ladenschluss nicht mglich, man wird dabei weggedrckt, weil wahrscheinlich die Stechkarte schon bereit liegt und der Koffer gepackt ist.
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